Videoschutz in Mannheim

Das Pilotprojekt „Videoschutz Mannheim“ ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim. In einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums mit einer überdurchschnittlich hohen Kriminalitätsbelastung (Bahnhofsvorplatz, Marktplatz, Alter Messplatz, Paradeplatz, Breite Straße) sind insgesamt 68 Kameras installiert. Das Ziel des Projektes besteht darin, im Gefahrenfall eine schnelle Hilfeleistung durch polizeiliche Interventionskräfte zu gewährleisten, Straftaten zügig aufzuklären, potenzielle Straftäter von einer Tatbegehung abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken.
Damit bildet der Videoschutz einen wichtigen Baustein in dem umfassenden Sicherheitskonzept der Stadt Mannheim.

Eine Besonderheit des Projektes ist die automatisierte Bildauswertung. Die algorithmusbasierte Situationsanalyse dient als sog. Assistenzsystem dazu, polizeilich relevante Bewegungsmuster, die auf eine Straftat hindeuten (z.B. schlagen, treten, fallen), unverzüglich zu erkennen und dem polizeilichen Videobeobachter anzuzeigen. Dieser entscheidet sodann aufgrund einer situativen Bewertung, ob und ggfls. welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten sind. Die Einsatzsachbearbeiter der Polizei behalten die Letztentscheidungskompetenz.

Das Mannheimer Pilotprojekt zielt – plakativ gesprochen – auf die Kombination von „technischer Intelligenz“ (gleichbleibend effektive Videoanalyse und automatisierte Datenverarbeitung) und „humaner Intelligenz“ (Hintergrund-/Erfahrungswissen, Einordnung von Besonderheiten und Kontexten) ab.

In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IOSB Karlsruhe erfolgt die technische Weiterentwicklung der verhaltensmusterbasierten Aktivitätserkennung im öffentlichen Raum.

Datenschutz:

  • Die Daten der Kameras werden über ein autarkes Glasfasernetz direkt an das Polizeipräsidium Mannheim übermittelt.
  • Private Bereiche bzw. Wohnungen sind durch Verpixelung unkenntlich gemacht.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung kommt in Mannheim nicht zum Einsatz.
  • Darüber hinaus werden sämtliche Kamerabilder nach 72 Stunden unwiderruflich gelöscht bzw. physikalisch überschrieben – sofern sie nicht im Einzelfall für ein Straf- oder Gerichtsverfahren beweiserheblich sind.

Außerbetriebnahme der Kameras während Versammlungen:

Bei Versammlungen werden die entsprechenden Videokameras im jeweils betroffenen Bereich grundsätzlich deaktiviert, sodass während der Versammlungen keine Videobeobachtung oder -aufzeichnung stattfindet.

Eine Inbetriebnahme der Kameras erfolgt nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der §§ 12a, 19a Versammlungsgesetz.