Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen ist die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.
Die vollständige Vergnügungssteuersatzung steht hier für Sie zum Download bereit.
Hier finden Sie die Steuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (PDF-Formular zum Ausdrucken). Bitte laden Sie das Formular zur Bearbeitung auf den PC bzw. das Notebook herunter. Nutzen Sie zum Öffnen und Bearbeiten des Formulares den Adobe Acrobat DC (Standard).