In Mannheim ist eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung zur gemeinsamen Gestaltung der Stadt wichtig. Deshalb haben Verwaltung und Gemeinderat in einer Arbeitsgruppe ein Regelwerk Bürgerbeteiligung erstellt.
Der Gemeinderat hat am 4.4.2017 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem Jahr 2018 eine Nebenwohnsitzsteuer erheben wird.
Die Einführung dieser Steuer ist ein Teil der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen der Stadt zur Gewinnung von Einwohnern mit Erstwohnsitz in Mannheim.
Die Nebenwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Mannheim vom 04.04.2017 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Innehaben eines Nebenwohnsitzes im Stadtgebiet.
Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, die bürokratischen Hürden hinter sich zu bringen und beraten Sie gerne auch im persönlichen Gespräch.
Die Stadt Mannheim hat sich als eine von fünf Modellkommunen seit 2011 am Schulversuch des Landes Baden-Württemberg zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch beteiligt. Die vielfältigen Erfahrungen aus dieser Versuchsphase sind über den Städtetag in den Gesetzgebungsprozess des Landes eingeflossen; das neue Schulgesetz zur Inklusion trat am 1. August 2015 in Kraft und bringt wesentliche Neuerungen mit sich:
Als weitere Infrastrukturmaßnahmen sind insgesamt 6 energetische Sanierungen in verschiedenen Gebäuden vorgesehen. Hervorzuheben sind insbesondere die Erneuerung der Aggregate für Kältererzeugung, Verteilung und Regelung im Eissportzentrum Herzogenried, der Einbau von Schallschutz- und Energiesparfenster im Existenzgründerinnenzentrum gig7 und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage am Rheinauer See.
Die Kosten von derzeit rd. 1,5 Mio. € verteilen sich auf Bund / Land mit rd. 1,1 Mio. € und die Stadt Mannheim mit rd. 0,4 Mio. €.