Kfz - Umkennzeichnung und Kennzeichenersatz


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Wenn Sie ein oder beide Kennzeichen verloren oder gestohlen bekommen haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei den Bürgerservices umkennzeichnen lassen.
 

Sie können Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen, wenn Sie ein neues Kennzeichen mit Ihren Wunschbuchstaben und –ziffern erhalten möchten.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form) falls gewünscht
  • Neue Kennzeichenbleche (können in K 7, Lindenhof, Waldhof, Neckarstadt geprägt werden)
  • Alte Kennzeichenbleche (falls vorhanden)
  • Im Fall von Diebstahl zusätzlich: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Im Fall von Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: persönliche Abgabe der Versicherung an Eides statt beim Bürgerservice

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Umkennzeichnung 30,60 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Änderung der technischen Daten 11,70 Euro
Eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr   2,60 Euro
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II   3,80 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Umkennzeichnung können Sie durch eine persönliche Vorsprache in allen Bürgerservice-Standorten erledigen. Ein Ersatzkennzeichen bei Verlust oder Diebstahl können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
 

Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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