Stundungsantrag
Hinweise zum Stundungsantrag
Wie kann ein Stundungsantrag gestellt werden?
Ein Stundungsantrag kann schriftlich oder per E-Mail formlos gestellt werden. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen.
E-Mail: mahnmanagement@mannheim.de
Welche Angaben sind im Antrag zu machen?
- Geschäfts- und Kassenzeichen (12-stellige Nummer) aus dem Bescheid (z. B. bei Gewerbesteuer 2100……).
- Genaue Bezeichnung aller Forderungen, die gestundet werden sollen und wann sie zur Zahlung fällig werden (z.B. Gewerbesteuerveranlagung, fällig am 15.05.2020, Verspätungszuschlag, fällig 15.05.2020 etc.)
- Name und Anschrift vom Antragssteller (für evtl. Rückfragen eine Telefon-Nr.)
- Bei Unternehmen: Angabe der Branche in Verbindung mit einer kurzen Beschreibung vom Unternehmen
- Ein Stundungsantrag muss immer begründet werden. Machen Sie Angaben zur Ihrer wirtschaftlichen Situation und welche Auswirkungen Corona auf Ihr Unternehmen hat.
- In welcher Höhe können Raten gezahlt werden?
Den Antrag können Sie auf zwei Arten stellen
- Ausfüllen per Hand oder PC/Notebook/Tablet usw. des PDF-Formulares "Stundungsantrag - 20.0067.pdf"
- Kopieren und Einfügen des Textes in eine E-Mail aus dem Word-Formular "Stundungsantrag.doc"