Hebammenschule und Entbindungshaus im 18. Jahrhundert
Zur Verbesserung des Hebammenwesens in der Kurpfalz lässt Kurfürst Karl Theodor (1724-1799) 1766 ein Entbindungshaus im heutigen Quadrat N 6 einrichten. Ledigen Schwangeren droht eine Gefängnisstrafe, nur im so genannten Accouchement können sie straffrei entbinden, wenn sie bereit sind, ihren Körper für die praktische Ausbildung der weiblichen und männlichen Geburtshelfer zur Verfügung zu stellen.
Allerdings sind die räumlichen und hygienischen Bedingungen im Entbindungshaus katastrophal: In drei engen und feuchten Räumen stehen zwölf Betten, die sich jeweils zwei Frauen mit ihren Neugeborenen teilen. Strohsäcke und Decken werden nur selten gewechselt. Der Mannheimer Arzt und Medizinalreformer Franz Anton Mai (1742-1814) fordert zusammen mit seinem Kollegen Lorenz Fischer (1743-1811) immer wieder – vergeblich – Verbesserungen für die von beiden betreute Anstalt. Aus ihrer Sicht ist ein gut ausgestattetes und geführtes „Accouchement“ ein „Vorbeugungsmittel wider den Kindsmord“, zu dem viele ledige Mütter ihrer Ausgrenzung wegen getrieben werden, während die „Schwängerer“ zumeist keine Konsequenzen zu fürchten haben.