Landtagswahl

Der Landtag

Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg. Er setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zuzüglich möglicher Überhangmandate und evtl. Ausgleichsmandate zusammen. Seit der letzten Wahl am 14. März 2021 sind 154 Abgeordnete im Landesparlament vertreten.

Abgeordnete des Landtages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Abgeordnete können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler*innen oder durch Ausschluss aus der Fraktion. Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenamt anzunehmen.

Zentrale Aufgaben des Landtages sind die Gesetzgebung sowie die Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin, die Bestätigung der Minister*innen und die Kontrolle der Landesregierung. Die Abgeordneten wählen auch die Richter des Staatsgerichtshofs, der über die Auslegung der Landesverfassung entscheidet.

Der Landtag beschließt darüber, wofür und wie viel Geld Baden-Württemberg ausgibt. Das Etat- oder Haushaltsrecht wird deshalb oft als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet. Zum Etat- oder auch Budgetrecht des Landtags gehört neben der Bewilligung des Haushalts auch die Kontrolle über dessen Umsetzung. Geprüft wird, ob die staatlichen Einrichtungen ihre finanziellen Mittel angemessen verwendet haben.