Landtagswahl 2021: Infos zum Wahltag
Wann wird gewählt?
Die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg fand am 14. März 2021 statt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wer darf kandidieren?
Bewerben können sich innerhalb der Einreichungsfrist Wahlberechtigte, die nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.
Wie wird gewählt?
Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel. Wie bei der Bundestagswahl wird in den Wahllokalen ohne Wahlumschlag gewählt. Nur bei der Briefwahl werden die Stimmzettel zum Schutz des Wahlgeheimnisses weiterhin in Umschläge verpackt.
Wähler*innen haben jeweils eine Stimme. Sie gehen hinter eine Wahlkabine, füllen den Stimmzettel aus und falten ihn dort so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro.
Wo wird gewählt?
Das für Sie zuständige Wahlgebäude entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Was ist die repräsentative Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler*innen, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen liefert. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.
Wer steht zur Wahl?
Den Stimmzettel für die Landtagswahl erhalten Sie erst in Ihrem Wahllokal oder mit Ihren Briefwahlunterlagen.