SEPA-Basislastschriftmandat

Sofern Sie einer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung unterliegen, können wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren anbieten, indem Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen.

Ihre Vorteile:

  • Keine Versäumnis eines Zahlungstermins
  • Keine zusätzliche finanzielle Belastung für Säumniszuschläge und Beitreibungskosten
  • Keine Schreibarbeiten und lfd. Portoaufwand
  • Kein Gang zu einer Zahlstelle und kein Anstehen am Schalter
  • Kein Bargeldumsatz und damit verbundene Verlustgefahr
  • Keine Einrichtung eines Dauerauftrages bei Ihrer Bank
     

Ihre Nachteile:

  • Keine

Sie können die SEPA-Lastschrift innerhalb von 8 Wochen widerrufen, wenn Sie diese für unberechtigt halten.


Ihr Aufwand:

  • Ausgefülltes Formular rechtzeitig (rd. 2 Wochen vor Fälligkeit) unterschrieben an

    Stadt Mannheim
    Stadtkasse
    E 4, 1
    68159 Mannheim

    senden.
     
  • NEU!

    Nutzen Sie auch die Möglichkeit Ihr SEPA-Basislastschriftmandat online schnell, einfach und papierlos an die Stadt Mannheim zu übermitteln.

    Dank der digitalen medienbruchfreien Lösung sparen Sie Zeit und Aufwand, indem Sie Ihre Mandate jederzeit flexibel online verwalten können. Damit tragen Sie zu einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei und unterstützen uns bei einer präzisen und effizienten Bearbeitung.
    Für Ihre Sicherheit und zum Schutz Ihrer Daten wird die Authentifizierung online mit dem elektronischen Personalausweis oder Ihrem ELSTER-Zertifikat durchgeführt. Diese Verfahren gewährleisten höchste Sicherheitsstandards und sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Informationen geschützt bleiben.

    Das SEPA-Basislastschriftmandat online wird in Kürze über diesen Link für Sie freigeschaltet:

    SEPA-Basislastschriftmandat online (govit.de)

    Für natürliche Personen ist hierfür ein BundID-Konto in Verbindung mit einem ELSTER-Zertifikat oder ein BundID-Konto in Verbindung mit dem Online-Ausweis erforderlich. Juristische Personen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto, das sogenannte MUK (Mein Unternehmenskonto).

    Übergangsweise können Sie Ihr Lastschriftmandat über den o.g. Link auch ohne Nutzerkonto (BundID, MUK) digital einreichen.

    Hilfestellungen finden Sie hier:

    Klickstrecke Demonstration - Prozess elektronische Übermittlung SEPA-Basislastschriftmandat

    Hilfestellung digitale Authentifizierung mit BundID - für natürliche Personen

    Hilfestellung digitale Authentifizierung mit Mein Unternehmenskonto - für juristische Personen

    Hinweis:
    Rechtzeitig zu der ersten Fälligkeit der Grundsteuer 2025 am 15.02.2025 werden Sie das digitale SEPA-  Basislastschriftmandat nutzen können.
     
  • Sie müssen dafür sorgen, dass zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden ist.
     

Bitte beachten Sie:

Wird eine Lastschrift von Ihrer Bank nicht durchgeführt (z. B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war), wird das von Ihnen erteilte SEPA-Basislastschriftmandat ohne eine Nachricht an Sie von unserer Seite gelöscht und es erfolgt keine Abbuchung mehr von uns. Sie müssten uns in diesem Fall erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen, wenn Sie künftig wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.

Entstehen der Stadtkasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z. B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

Das SEPA-Basislastschriftmandat gilt nur für das im Formular angegebene Kassenzeichen. Bei Änderungen des Kassenzeichens muss uns ein neues SEPA-Mandat, ausgestellt auf das neue Kassenzeichen, erteilt werden. Bestehende Einzugsermächtigungen werden nicht übernommen.

Das SEPA-Mandat verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn die letzte Nutzung (Abbuchung) 36 Monate überschreitet.

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